Selbsttest für Schülerinnen und Schüler
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Sehr geehrte Schülereltern,
begleitend zur Schulöffnung plant das Kultusministerium, Selbsttests für alle Schüler*innen anzubieten. Diese Selbsttests sind freiwillig, werden von Ihrem Kind unter Anleitung einer Lehrkraft durchgeführt und bedürfen der Einverständniserklärung durch die Erziehungsberechtigten.
Hier finden Sie das Schreiben des Kultusministeriums an die Eltern und das Formular der Einverständniserklärung , welches Sie ausgefüllt bis Mittwoch, den 24. März 2021 an die Klassenleitung Ihres Kindes zurückgeben, wenn Sie wollen, dass Ihr Kind an der Selbsttestung teilnimmt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf folgender Seite:
FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen
Auf mehrfache Nachfrage mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Ihr Kind nach einer Erkrankung nur mit negativem PCR-Test in den Unterricht zurückkehren darf. In Ausnahmefällen (siehe Infoschreiben vom Freitag, den 12. März) genügt die Bestätigung, die Sie hier finden.