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Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 1 bis 4

Stand: 16. November 2020

Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?

Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten, grippeähnlichen Krankheitssymptomen wie

  • Fieber
  • Husten
  • Kurzatmigkeit oder Luftnot
  • Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
  • Hals- oder Ohrenschmerzen
  • (fiebriger) Schnupfen
  • Gliederschmerzen
  • starke Bauchschmerzen
  • Erbrechen oder Durchfall

ist der Schulbesuch nicht erlaubt. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Arzt auf. Er entscheidet, ob ein Test notwendig ist und bespricht das weitere Vorgehen bis zum erneuten Schulbesuch.

Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn

  • die Schülerin oder der Schüler 24 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten)
  • die Schülerin oder der Schüler 24 Stunden fieberfrei war
  • zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test vorliegt (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft der Arzt)

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt.