Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 ist nur Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand möglich für die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, soweit nach dem Lehrplan der Grundschule unterrichtet wird.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 findet in allen Jahrgangsstufen aller Schularten Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 findet in der Grundschulstufe voller Präsenzunterricht statt.
Folgende Neuregelung gilt jedoch ab sofort:
Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauffolgenden Tag in Kraft.
Beispiel: Überschreitung des Schwellenwerts von 100 am Sonntag, Montag und Dienstag: Distanzunterricht (mit Ausnahme der o. g. Jahrgangsstufen) ab Donnerstag.
Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft.
Beispiel: Unterschreiten des Schwellenwerts von 100 am Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag und Mittwoch: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen ab Freitag.
Die bisherige Stichtagsregelung, wonach allein der Inzidenzwert vom Freitag für den Unterrichtsbetrieb in der gesamten Folgewoche maßgeblich war, ist somit ab sofort durch die Neuregelung außer Kraft gesetzt.
Somit ist leider nicht ausgeschlossen, dass ein Wechsel zwischen den verschiedenen Unterrichtsformen auch während der Unterrichtswoche erfolgt.
Für den Unterricht ab Montag, 3. Mai 2021, gilt daher:
- Für die Jahrgangsstufen 4 findet Wechselunterricht wie bisher statt.
- Für die Jahrgangsstufen 1-3 findet Distanzunterricht statt.
Die jetzige Unterrichtsorganisation bleibt so lange bestehen, bis wir von der Kreisverwaltungsbehörde Änderungen übermittelt bekommen.