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Informationen zum Schulstart für das Schuljahr 2021/2022

Nachfolgend erhalten Sie einige wichtige Informationen und Regelungen für die ersten Schulwochen:

  • Der erste Schultag für Ihr Kind ist Dienstag, 14. September 2021.
  • In der gesamten ersten Schulwoche endet der Unterricht für alle Schüler um 11:15 Uhr (Klassleiterunterricht).
  • Ab Montag, 20. September 2021, findet stundenplanmäßiger Unterricht statt.
  • Die Mittagsbetreuung findet ab dem ersten Schultag statt.

Bitte beachten Sie, dass auf dem Schulgelände und innerhalb des Schulhauses und im Schulbus eine generelle Maskenpflicht besteht (auch am Sitzplatz). Diese Regelung soll den besonderen Risiken zum Schuljahresbeginn Rechnung tragen und gilt inzidenzunabhängig bis zum 1. Oktober 2021.

Geplant ist, dass in den Grundschulen zwei Mal pro Woche ein PCR-Pool-Test (Lollitest) durchgeführt wird. Bis diese Pooltests anlaufen, wird drei Mal pro Woche mittels Selbsttest getestet.

In der ersten Schulwoche werden wir am Dienstag und am Donnerstag testen.

Der Testrhythmus bis zum Anlaufen der Pooltestes ist ab der zweiten Schulwoche Montag, Mittwoch und Freitag.

Sollte ihr Kind nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen, legen Sie bitte drei Mal pro Woche einen aktuellen externen Test vor.

1. Schultag für unsere neuen Schulkinder

Um unseren Erstklässern am 14. September 2021 einen angenehmen ersten Schultag bereiten zu können, werden wir die Kinder im Schulhaus in einer kleinen Feier begrüßen. Folgender Ablauf des ersten Schultages ist geplant:

 UnterrichtsbeginnUnterrichtsende
Schulhaus Schleerieth
Klasse 1d8:20 Uhr10:20 Uhr
Klasse 1a9:00 Uhr11:00 Uhr
Schulhaus Eßleben
Klasse 1e8:15 Uhr10:15 Uhr
Schulhaus Waigolshausen
Klasse 1f8:15 Uhr10:15 Uhr

Bitte kommen Sie mit Ihrem Kind zum oben angegebenen Unterrichtsbeginn mit maximal 2 Begleitpersonen pro Kind (ohne Geschwisterkinder) in das jeweilige Schulhaus. Eine Busbeförderung wie in den letzten Jahren kann aus Hygienegründen nicht erfolgen.

Für die Kinder ab Jahrgangsstufe 1 besteht eine generelle Testpflicht. Ich bitte Sie schon im Vorfeld Ihr Kind in einer Apotheke testen zu lassen und einen gültigen negativen Testnachweis (maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest) am ersten Schultag vorzulegen. Sollte kein Testnachweis vorgelegt werden, müssen die Kinder einen von der Schule gestellten Selbsttest durchführen oder das Schulgelände verlassen.

Um eine sichere Schuleingangsfeier zu ermöglichen, appelliere ich nachdrücklich an Sie als Sorgeberechtigte möglichst vollständig geimpft, genesen oder getestet an der Schuleingangsfeier teilzunehmen.  

Im Schulhaus werden Sie durch die jeweiligen Klassenlehrkräfte empfangen und über den weiteren Ablauf des ersten Schultages / der ersten Schulwoche informiert.

Bitte beachten Sie, dass auf dem Schulgelände und innerhalb des Schulhauses eine generelle Maskenpflicht (Kinder im Grundschulalter: medizinische Gesichtsmaske oder textile Mund-Nasen-Bedeckung)  besteht.

Carsten Stranz, Rektor