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Unterrichtsbetrieb bei ungünstigen Witterungsbedingungen

Die Winterzeit bricht an, und damit auch die Zeit möglicher winterlicher Straßenverhältnisse. Folgende Regelung für den Fall extremer Witterungsverhältnisse wurde in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt Schweinfurt und unserem Elternbeirat getroffen:

  • Herr Schmitt (Busunternehmen) und Herr Stranz entscheiden gegen 6:00 Uhr, ob die Busse gefahrlos fahren können.
  • Im Falle einer Absage informiert Herr Stranz das Staatliche Schulamt.
  • Ab ca. 6:30 Uhr geben die regionalen Radiosender Informationen über Unterrichtsausfälle durch (Primaton, Antenne Bayern, etc.).
  • Sollten trotzdem Schüler an den Haltestellen stehen, gehen diese nach Hause, wenn der Bus nach 20 Minuten nicht kommt.
  • Bitte organisieren Sie eine „Notversorgung“ für Ihr Kind, wenn Sie selbst nicht zu Hause sein sollten (Nachbarn, Freunde, Großeltern).
  • Da der Unterrichtsausfall nur die Schüler betrifft, werden Kinder, die trotzdem zur Schule kommen, von Lehrkräften in einer Notgruppe bis 11:15 Uhr betreut.
  • Die Mittagsbetreuung findet ab 11:15 Uhr statt; bitte rufen Sie dort an, falls Ihr Kind trotz Unterrichtsausfall kommt!
  • Sollte sich die Verkehrssituation bis Mittag nicht beruhigt haben und der Rücktransport mit dem Bus nicht zu verantworten sein, müssen die Kinder in Eigenregie von der Schule bzw. der Betreuung abgeholt werden.

Die Erfahrungen aus dem letzten Jahr haben gezeigt, dass wir eine eindeutige Regelung finden müssen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir bereits um 6:00 Uhr über den Unterrichtsausfall entscheiden müssen, da auch die Radiosender eine gewisse Vorlaufzeit benötigen.

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 1 bis 4

Stand: 16. November 2020

Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?

Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten, grippeähnlichen Krankheitssymptomen wie

  • Fieber
  • Husten
  • Kurzatmigkeit oder Luftnot
  • Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
  • Hals- oder Ohrenschmerzen
  • (fiebriger) Schnupfen
  • Gliederschmerzen
  • starke Bauchschmerzen
  • Erbrechen oder Durchfall

ist der Schulbesuch nicht erlaubt. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Arzt auf. Er entscheidet, ob ein Test notwendig ist und bespricht das weitere Vorgehen bis zum erneuten Schulbesuch.

Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn

  • die Schülerin oder der Schüler 24 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten)
  • die Schülerin oder der Schüler 24 Stunden fieberfrei war
  • zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test vorliegt (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft der Arzt)

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt.