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Unterrichtsbetrieb ab 7. Juni 2021

1. Jahrgangsstufe:

Täglich 4 Stunden Unterricht von 8:00 bis 11:15 Uhr in voller Klassenstärke unter Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes von 1,5 Metern.

Klasse 1a:Mehrzweckraum Schleerieth
Klasse 1d:Musiksaal Schleerieth
Klasse 1e:Aula Eßleben
Klasse 1f:Freizeitzentrum Waigolshausen

2. Jahrgangsstufe:

Unterricht in halber Klassenstärke im tageweisen Wechselmodell (Gruppen A/B) von 8:00 bis 11:15 Uhr, beginnend mit Gruppe A.

3.+ 4. Jahrgangsstufe:

Unterricht in halber Klassenstärke im tageweisen Wechselmodell (Gruppen A/B) von 8:00 bis 12:15 Uhr, beginnend mit Gruppe A

NOTBETREUUNG

Für Kinder wird an den Tagen des Präsenzunterrichts im Schulhaus Schleerieth eine Notgruppe bis zum regulären Unterrichtsende angeboten.

Die Anmeldung für die Notbetreuung muss rechtzeitig per Mail über die Verwaltung erfolgen (mit Angabe des Namens des Kindes und der Klasse!).

Eine Busbeförderung zur Notbetreuung wird nicht angeboten.

TESTSITUATION

Bei einer Inzidenz von unter 100 gilt folgender Testrhythmus in der Schule:

  1. Klassen: Montag und Donnerstag (oder ein höchstens 48 Stunden alter PCR- oder POC-Schnelltest).
  2. – 4. Klassen: Montag, Dienstag, Freitag (oder ein höchstens 48 Stunden alter PCR- oder POC-Schnelltest).

Organisation des Unterrichtsbetriebs vorerst bis 9. Mai 2021

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 ist nur Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand möglich für die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, soweit nach dem Lehrplan der Grundschule unterrichtet wird.

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 findet in allen Jahrgangsstufen aller Schularten Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt.

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 findet in der Grundschulstufe voller Präsenzunterricht statt.

Folgende Neuregelung gilt jedoch ab sofort:

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauffolgenden Tag in Kraft.

Beispiel: Überschreitung des Schwellenwerts von 100 am Sonntag, Montag und Dienstag: Distanzunterricht (mit Ausnahme der o. g. Jahrgangsstufen) ab Donnerstag.

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft.

Beispiel: Unterschreiten des Schwellenwerts von 100 am Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag und Mittwoch: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen ab Freitag.

Die bisherige Stichtagsregelung, wonach allein der Inzidenzwert vom Freitag für den Unterrichtsbetrieb in der gesamten Folgewoche maßgeblich war, ist somit ab sofort durch die Neuregelung außer Kraft gesetzt.

Somit ist leider nicht ausgeschlossen, dass ein Wechsel zwischen den verschiedenen Unterrichtsformen auch während der Unterrichtswoche erfolgt.

Für den Unterricht ab Montag, 3. Mai 2021, gilt daher:

  • Für die Jahrgangsstufen 4 findet Wechselunterricht wie bisher statt.
  • Für die Jahrgangsstufen 1-3 findet Distanzunterricht statt.

Die jetzige Unterrichtsorganisation bleibt so lange bestehen, bis wir von der Kreisverwaltungsbehörde Änderungen übermittelt bekommen.

Unterrichtsbetrieb vom 26. – 30. April 2021

UNTERRICHTSBETRIEB

Da die Inzidenz am heutigen Stichtag über 100 liegt, findet in der kommenden Woche der Unterricht wie folgt statt:

  • 1. – 3. Klassen haben Distanzunterricht
  • 4. Klassen haben Wechselunterricht, beginnend mit der Gruppe B, täglich von 8:00 – 12:15 Uhr.

SELBST- /SCHNELLTESTS

Voraussetzung für den Schulbesuch in der kommenden Woche ist ein Selbst- / Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist. Folgenden Testrhythmus werden wir durchführen:

Gruppe B am Montag, Mittwoch und Freitag

Gruppe A am Dienstag und Donnerstag

Alternativ können Sie einen Schnelltest Ihres Kindes aus der Apotheke vom Vortag vorlegen.

In der Mehrzweckhalle in Waigolshausen steht eine Schnellteststrecke mit Spucktests für Kinder zur Verfügung. Diese ist morgens ab 7 Uhr geöffnet.

NOTBETREUUNG

Die Notbetreuung findet im Schulhaus Schleerieth statt. Bitte melden Sie Ihr Kind spätestens am Vortag unter Angabe des Namens und der Klasse im Sekretariat an.

Auch für die Notbetreuung und die Mittagsbetreuung ist ein negativer Selbst-/ Schnelltest notwendig, der nicht älter als 24 Stunden ist (siehe oben). Alternativ können die Kinder auch am Selbsttest in der Schule teilnehmen.

gez. Stranz, Rektor

Selbsttest für Schülerinnen und Schüler

Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Sehr geehrte Schülereltern,

begleitend zur Schulöffnung plant das Kultusministerium, Selbsttests für alle Schüler*innen anzubieten. Diese Selbsttests sind freiwillig, werden von Ihrem Kind unter Anleitung einer Lehrkraft durchgeführt und bedürfen der Einverständniserklärung durch die Erziehungsberechtigten.

Hier finden Sie das Schreiben des Kultusministeriums an die Eltern und das Formular der Einverständniserklärung , welches Sie ausgefüllt bis Mittwoch, den 24. März 2021 an die Klassenleitung Ihres Kindes zurückgeben, wenn Sie wollen, dass Ihr Kind an der Selbsttestung teilnimmt.

Weiterführende Informationen finden Sie auf folgender Seite:

FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen

Auf mehrfache Nachfrage mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Ihr Kind nach einer Erkrankung nur mit negativem PCR-Test in den Unterricht zurückkehren darf. In Ausnahmefällen (siehe Infoschreiben vom Freitag, den 12. März) genügt die Bestätigung, die Sie hier finden.

Umgang mit Erkältungssymptomen

Neuer Rahmenhygieneplan ab 12. März 2021

Liebe Eltern,

der Rahmenhygieneplan für Schulen wurden geändert. Anbei finden Sie eine Kurzübersicht über den Umgang mit Erkältungssymptomen, das Hygienekonzept der Grundschule Werneck und eine Kurzübersicht des aktuellen Rahmenhygieneplans unseres Ministeriums. Die Änderungen sind im Dokument jeweils gelb markiert!

Änderung der Zeugnistermine

Das Ministerium hat auf Grund der Schulschließungen den Ausgabetermin für die Zwischenzeugnisse vom 12. Februar auf den 5. März 2021 verlegt.

Deshalb verschieben wir die Lernentwicklungsgespräche an unserer Schule auf den Zeitraum vom 22. Februar – 12. März 2021.

Ferienbetreuung 2021 für Schulkinder der ersten bis vierten Klasse

Der Markt Werneck und die Gemeinde Waigolshausen werden in Zusammenarbeit mit dem Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt 2021 wieder eine Ferienbetreuung für Schulkinder der 1. bis 4. Klasse, in Ausnahmefällen nach Absprache auch für Schulkinder der 5. und 6. Klasse anbieten. Das Angebot findet, sofern Corona dies zulässt, zu folgenden Terminen statt:

Ostern29.03. – 01.04.2021
Pfingsten25.05. – 28.05.2021
Sommer 130.08. – 03.09.2021
Sommer 206.09. – 10.09.2021

Die Anmeldeflyer finden Sie anbei sowie auf der Homepage des Marktes Werneck (www.werneck.de) . Anmeldeschluss ist Montag, der 15. März 2021
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Klein , Telefon: 22 – 32 oder alexandra.klein@werneck.de