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Selbsttest für Schülerinnen und Schüler

Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Sehr geehrte Schülereltern,

begleitend zur Schulöffnung plant das Kultusministerium, Selbsttests für alle Schüler*innen anzubieten. Diese Selbsttests sind freiwillig, werden von Ihrem Kind unter Anleitung einer Lehrkraft durchgeführt und bedürfen der Einverständniserklärung durch die Erziehungsberechtigten.

Hier finden Sie das Schreiben des Kultusministeriums an die Eltern und das Formular der Einverständniserklärung , welches Sie ausgefüllt bis Mittwoch, den 24. März 2021 an die Klassenleitung Ihres Kindes zurückgeben, wenn Sie wollen, dass Ihr Kind an der Selbsttestung teilnimmt.

Weiterführende Informationen finden Sie auf folgender Seite:

FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen

Auf mehrfache Nachfrage mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Ihr Kind nach einer Erkrankung nur mit negativem PCR-Test in den Unterricht zurückkehren darf. In Ausnahmefällen (siehe Infoschreiben vom Freitag, den 12. März) genügt die Bestätigung, die Sie hier finden.

Umgang mit Erkältungssymptomen

Neuer Rahmenhygieneplan ab 12. März 2021

Liebe Eltern,

der Rahmenhygieneplan für Schulen wurden geändert. Anbei finden Sie eine Kurzübersicht über den Umgang mit Erkältungssymptomen, das Hygienekonzept der Grundschule Werneck und eine Kurzübersicht des aktuellen Rahmenhygieneplans unseres Ministeriums. Die Änderungen sind im Dokument jeweils gelb markiert!

Änderung der Zeugnistermine

Das Ministerium hat auf Grund der Schulschließungen den Ausgabetermin für die Zwischenzeugnisse vom 12. Februar auf den 5. März 2021 verlegt.

Deshalb verschieben wir die Lernentwicklungsgespräche an unserer Schule auf den Zeitraum vom 22. Februar – 12. März 2021.

Ferienbetreuung 2021 für Schulkinder der ersten bis vierten Klasse

Der Markt Werneck und die Gemeinde Waigolshausen werden in Zusammenarbeit mit dem Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt 2021 wieder eine Ferienbetreuung für Schulkinder der 1. bis 4. Klasse, in Ausnahmefällen nach Absprache auch für Schulkinder der 5. und 6. Klasse anbieten. Das Angebot findet, sofern Corona dies zulässt, zu folgenden Terminen statt:

Ostern29.03. – 01.04.2021
Pfingsten25.05. – 28.05.2021
Sommer 130.08. – 03.09.2021
Sommer 206.09. – 10.09.2021

Die Anmeldeflyer finden Sie anbei sowie auf der Homepage des Marktes Werneck (www.werneck.de) . Anmeldeschluss ist Montag, der 15. März 2021
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Klein , Telefon: 22 – 32 oder alexandra.klein@werneck.de

Verbot der Klarsichtmasken aus Kunststoff

Liebe Eltern,

Die Erkenntnisse über das SARS-CoV-2 Virus und dessen Übertragungswege sind mittlerweile weit fortgeschritten. Es gilt als wissenschaftlich gesichert, dass neben der Übertragung durch Tröpfchen maßgeblich auch die Übertragung des SARS-CoV-2 Virus durch Aerosole erfolgen kann. Gerade vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Infektionszahlen wurden deshalb verschiedene Mund-Nasen-Bedeckungen infektionsschutzfachlich hinsichtlich ihrer generellen Eignung neu beurteilt und bewertet.
Basierend auf dieser Neubewertung hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) aktuell die Anforderungen an eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung aus infektionshygienischer Sicht wie folgt präzisiert:
Neben dem direkten Schutz gegen Tröpfchen muss auch eine Reduzierung von Aerosolen gewährleistet sein. Da sie deutlich kleiner als Tröpfchen sind, ist es besonders wichtig, dass die Mund-Nasen-Bedeckung dicht an der Haut anliegt, um auch eine Freisetzung an der Seite oder nach unten zu minimieren. Deshalb ist eine Mund-Nasen-Bedeckung eine an den Seiten enganliegende, Mund und Nase bedeckende textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung sowohl von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln als auch von Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie. Die infektionsschutzrechtlichen Anforderungen an eine zulässige Mund-Nasen-Bedeckung i. S. v. § 2 der 10. BayIfSMV werden daher insofern präzisiert, als zur Reduzierung von Aerosolen nur eine enganliegende, den Mund und die Nase bedeckende textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden sollte. Diese Neubewertung steht im vollen Einklang mit den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.
Klarsichtmasken aus Kunststoff, auch wenn sie eng anliegen, entsprechen diesen Vorgaben an eine Mund-Nasen-Bedeckung regelmäßig nicht und sind den Visieren damit quasi gleichgestellt.

Unterrichtsbetrieb bei ungünstigen Witterungsbedingungen

Die Winterzeit bricht an, und damit auch die Zeit möglicher winterlicher Straßenverhältnisse. Folgende Regelung für den Fall extremer Witterungsverhältnisse wurde in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt Schweinfurt und unserem Elternbeirat getroffen:

  • Herr Schmitt (Busunternehmen) und Herr Stranz entscheiden gegen 6:00 Uhr, ob die Busse gefahrlos fahren können.
  • Im Falle einer Absage informiert Herr Stranz das Staatliche Schulamt.
  • Ab ca. 6:30 Uhr geben die regionalen Radiosender Informationen über Unterrichtsausfälle durch (Primaton, Antenne Bayern, etc.).
  • Sollten trotzdem Schüler an den Haltestellen stehen, gehen diese nach Hause, wenn der Bus nach 20 Minuten nicht kommt.
  • Bitte organisieren Sie eine „Notversorgung“ für Ihr Kind, wenn Sie selbst nicht zu Hause sein sollten (Nachbarn, Freunde, Großeltern).
  • Da der Unterrichtsausfall nur die Schüler betrifft, werden Kinder, die trotzdem zur Schule kommen, von Lehrkräften in einer Notgruppe bis 11:15 Uhr betreut.
  • Die Mittagsbetreuung findet ab 11:15 Uhr statt; bitte rufen Sie dort an, falls Ihr Kind trotz Unterrichtsausfall kommt!
  • Sollte sich die Verkehrssituation bis Mittag nicht beruhigt haben und der Rücktransport mit dem Bus nicht zu verantworten sein, müssen die Kinder in Eigenregie von der Schule bzw. der Betreuung abgeholt werden.

Die Erfahrungen aus dem letzten Jahr haben gezeigt, dass wir eine eindeutige Regelung finden müssen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir bereits um 6:00 Uhr über den Unterrichtsausfall entscheiden müssen, da auch die Radiosender eine gewisse Vorlaufzeit benötigen.

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 1 bis 4

Stand: 16. November 2020

Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?

Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten, grippeähnlichen Krankheitssymptomen wie

  • Fieber
  • Husten
  • Kurzatmigkeit oder Luftnot
  • Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
  • Hals- oder Ohrenschmerzen
  • (fiebriger) Schnupfen
  • Gliederschmerzen
  • starke Bauchschmerzen
  • Erbrechen oder Durchfall

ist der Schulbesuch nicht erlaubt. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Arzt auf. Er entscheidet, ob ein Test notwendig ist und bespricht das weitere Vorgehen bis zum erneuten Schulbesuch.

Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn

  • die Schülerin oder der Schüler 24 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten)
  • die Schülerin oder der Schüler 24 Stunden fieberfrei war
  • zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test vorliegt (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft der Arzt)

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt.

Absage der Informationsveranstaltung

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen müssen wir den Informationsabend für die Eltern unserer zukünftigen Schulanfänger leider absagen. Alle wichtigen Informationen werden wir schriftlich über die jeweiligen KiTas verteilen.

Carsten Stranz, Rektor