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Informationen zum Schulstart für das Schuljahr 2021/2022

Nachfolgend erhalten Sie einige wichtige Informationen und Regelungen für die ersten Schulwochen:

  • Der erste Schultag für Ihr Kind ist Dienstag, 14. September 2021.
  • In der gesamten ersten Schulwoche endet der Unterricht für alle Schüler um 11:15 Uhr (Klassleiterunterricht).
  • Ab Montag, 20. September 2021, findet stundenplanmäßiger Unterricht statt.
  • Die Mittagsbetreuung findet ab dem ersten Schultag statt.

Bitte beachten Sie, dass auf dem Schulgelände und innerhalb des Schulhauses und im Schulbus eine generelle Maskenpflicht besteht (auch am Sitzplatz). Diese Regelung soll den besonderen Risiken zum Schuljahresbeginn Rechnung tragen und gilt inzidenzunabhängig bis zum 1. Oktober 2021.

Geplant ist, dass in den Grundschulen zwei Mal pro Woche ein PCR-Pool-Test (Lollitest) durchgeführt wird. Bis diese Pooltests anlaufen, wird drei Mal pro Woche mittels Selbsttest getestet.

In der ersten Schulwoche werden wir am Dienstag und am Donnerstag testen.

Der Testrhythmus bis zum Anlaufen der Pooltestes ist ab der zweiten Schulwoche Montag, Mittwoch und Freitag.

Sollte ihr Kind nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen, legen Sie bitte drei Mal pro Woche einen aktuellen externen Test vor.

1. Schultag für unsere neuen Schulkinder

Um unseren Erstklässern am 14. September 2021 einen angenehmen ersten Schultag bereiten zu können, werden wir die Kinder im Schulhaus in einer kleinen Feier begrüßen. Folgender Ablauf des ersten Schultages ist geplant:

 UnterrichtsbeginnUnterrichtsende
Schulhaus Schleerieth
Klasse 1d8:20 Uhr10:20 Uhr
Klasse 1a9:00 Uhr11:00 Uhr
Schulhaus Eßleben
Klasse 1e8:15 Uhr10:15 Uhr
Schulhaus Waigolshausen
Klasse 1f8:15 Uhr10:15 Uhr

Bitte kommen Sie mit Ihrem Kind zum oben angegebenen Unterrichtsbeginn mit maximal 2 Begleitpersonen pro Kind (ohne Geschwisterkinder) in das jeweilige Schulhaus. Eine Busbeförderung wie in den letzten Jahren kann aus Hygienegründen nicht erfolgen.

Für die Kinder ab Jahrgangsstufe 1 besteht eine generelle Testpflicht. Ich bitte Sie schon im Vorfeld Ihr Kind in einer Apotheke testen zu lassen und einen gültigen negativen Testnachweis (maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest) am ersten Schultag vorzulegen. Sollte kein Testnachweis vorgelegt werden, müssen die Kinder einen von der Schule gestellten Selbsttest durchführen oder das Schulgelände verlassen.

Um eine sichere Schuleingangsfeier zu ermöglichen, appelliere ich nachdrücklich an Sie als Sorgeberechtigte möglichst vollständig geimpft, genesen oder getestet an der Schuleingangsfeier teilzunehmen.  

Im Schulhaus werden Sie durch die jeweiligen Klassenlehrkräfte empfangen und über den weiteren Ablauf des ersten Schultages / der ersten Schulwoche informiert.

Bitte beachten Sie, dass auf dem Schulgelände und innerhalb des Schulhauses eine generelle Maskenpflicht (Kinder im Grundschulalter: medizinische Gesichtsmaske oder textile Mund-Nasen-Bedeckung)  besteht.

Carsten Stranz, Rektor

Unterrichtsbetrieb ab Montag, den 14. Juni

Ab Montag, den 14. Juni findet jetzt aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte der Unterricht nach Stundenplan in voller Klassengröße statt (Kein Wechselunterricht).

Die Maskenpflicht entfällt für SchülerInnen und Lehrkräfte am Platz, gilt aber weiterhin in der Klasse (beim Verlassen des Sitzplatzes) und im Schulhaus.

Aufgrund der Erkrankung einer Lehrkraft muss der Ethikunterricht für den Rest des Schuljahres entfallen.

Für die individuelle Förderung einzelner SchülerInnen stehen ab sofort in allen Schulhäusern Lehramtsstudenten zur Verfügung.

Unterrichtsbetrieb ab 7. Juni 2021

1. Jahrgangsstufe:

Täglich 4 Stunden Unterricht von 8:00 bis 11:15 Uhr in voller Klassenstärke unter Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes von 1,5 Metern.

Klasse 1a:Mehrzweckraum Schleerieth
Klasse 1d:Musiksaal Schleerieth
Klasse 1e:Aula Eßleben
Klasse 1f:Freizeitzentrum Waigolshausen

2. Jahrgangsstufe:

Unterricht in halber Klassenstärke im tageweisen Wechselmodell (Gruppen A/B) von 8:00 bis 11:15 Uhr, beginnend mit Gruppe A.

3.+ 4. Jahrgangsstufe:

Unterricht in halber Klassenstärke im tageweisen Wechselmodell (Gruppen A/B) von 8:00 bis 12:15 Uhr, beginnend mit Gruppe A

NOTBETREUUNG

Für Kinder wird an den Tagen des Präsenzunterrichts im Schulhaus Schleerieth eine Notgruppe bis zum regulären Unterrichtsende angeboten.

Die Anmeldung für die Notbetreuung muss rechtzeitig per Mail über die Verwaltung erfolgen (mit Angabe des Namens des Kindes und der Klasse!).

Eine Busbeförderung zur Notbetreuung wird nicht angeboten.

TESTSITUATION

Bei einer Inzidenz von unter 100 gilt folgender Testrhythmus in der Schule:

  1. Klassen: Montag und Donnerstag (oder ein höchstens 48 Stunden alter PCR- oder POC-Schnelltest).
  2. – 4. Klassen: Montag, Dienstag, Freitag (oder ein höchstens 48 Stunden alter PCR- oder POC-Schnelltest).

Organisation des Unterrichtsbetriebs vorerst bis 9. Mai 2021

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 ist nur Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand möglich für die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, soweit nach dem Lehrplan der Grundschule unterrichtet wird.

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 findet in allen Jahrgangsstufen aller Schularten Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt.

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 findet in der Grundschulstufe voller Präsenzunterricht statt.

Folgende Neuregelung gilt jedoch ab sofort:

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauffolgenden Tag in Kraft.

Beispiel: Überschreitung des Schwellenwerts von 100 am Sonntag, Montag und Dienstag: Distanzunterricht (mit Ausnahme der o. g. Jahrgangsstufen) ab Donnerstag.

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft.

Beispiel: Unterschreiten des Schwellenwerts von 100 am Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag und Mittwoch: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen ab Freitag.

Die bisherige Stichtagsregelung, wonach allein der Inzidenzwert vom Freitag für den Unterrichtsbetrieb in der gesamten Folgewoche maßgeblich war, ist somit ab sofort durch die Neuregelung außer Kraft gesetzt.

Somit ist leider nicht ausgeschlossen, dass ein Wechsel zwischen den verschiedenen Unterrichtsformen auch während der Unterrichtswoche erfolgt.

Für den Unterricht ab Montag, 3. Mai 2021, gilt daher:

  • Für die Jahrgangsstufen 4 findet Wechselunterricht wie bisher statt.
  • Für die Jahrgangsstufen 1-3 findet Distanzunterricht statt.

Die jetzige Unterrichtsorganisation bleibt so lange bestehen, bis wir von der Kreisverwaltungsbehörde Änderungen übermittelt bekommen.

Unterrichtsbetrieb vom 26. – 30. April 2021

UNTERRICHTSBETRIEB

Da die Inzidenz am heutigen Stichtag über 100 liegt, findet in der kommenden Woche der Unterricht wie folgt statt:

  • 1. – 3. Klassen haben Distanzunterricht
  • 4. Klassen haben Wechselunterricht, beginnend mit der Gruppe B, täglich von 8:00 – 12:15 Uhr.

SELBST- /SCHNELLTESTS

Voraussetzung für den Schulbesuch in der kommenden Woche ist ein Selbst- / Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist. Folgenden Testrhythmus werden wir durchführen:

Gruppe B am Montag, Mittwoch und Freitag

Gruppe A am Dienstag und Donnerstag

Alternativ können Sie einen Schnelltest Ihres Kindes aus der Apotheke vom Vortag vorlegen.

In der Mehrzweckhalle in Waigolshausen steht eine Schnellteststrecke mit Spucktests für Kinder zur Verfügung. Diese ist morgens ab 7 Uhr geöffnet.

NOTBETREUUNG

Die Notbetreuung findet im Schulhaus Schleerieth statt. Bitte melden Sie Ihr Kind spätestens am Vortag unter Angabe des Namens und der Klasse im Sekretariat an.

Auch für die Notbetreuung und die Mittagsbetreuung ist ein negativer Selbst-/ Schnelltest notwendig, der nicht älter als 24 Stunden ist (siehe oben). Alternativ können die Kinder auch am Selbsttest in der Schule teilnehmen.

gez. Stranz, Rektor