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Aktuelles

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 1 bis 4

Stand: 16. November 2020

Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?

Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten, grippeähnlichen Krankheitssymptomen wie

  • Fieber
  • Husten
  • Kurzatmigkeit oder Luftnot
  • Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
  • Hals- oder Ohrenschmerzen
  • (fiebriger) Schnupfen
  • Gliederschmerzen
  • starke Bauchschmerzen
  • Erbrechen oder Durchfall

ist der Schulbesuch nicht erlaubt. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Arzt auf. Er entscheidet, ob ein Test notwendig ist und bespricht das weitere Vorgehen bis zum erneuten Schulbesuch.

Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn

  • die Schülerin oder der Schüler 24 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten)
  • die Schülerin oder der Schüler 24 Stunden fieberfrei war
  • zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test vorliegt (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft der Arzt)

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt.

Absage der Informationsveranstaltung

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen müssen wir den Informationsabend für die Eltern unserer zukünftigen Schulanfänger leider absagen. Alle wichtigen Informationen werden wir schriftlich über die jeweiligen KiTas verteilen.

Carsten Stranz, Rektor

Elternbrief bei einem Quarantänefall

Sehr geehrte Eltern,

wir haben heute an Sie einen Elternbrief verteilt. Anbei setzen wir ihn auch auf die Homepage.

Sollten Sie an dem Tag, an dem sich Ihr Kind im „Homeschooling“ befindet, die Notbetreuung und die Mittagsbetreuung in Anspruch nehmen, melden Sie bitte Ihr Kind extra noch einmal dort an!

Ab Montag, den 26.10.2020 findet aufgrund eines Corona-Falles nur eine stark eingeschränkte Mittagsbetreuung statt.

Start ins neue Schuljahr

Alle Kinder können gemeinsam ins neue Schuljahr 2020/2021 starten – das ist schon einmal die erste gute Nachricht des Schuljahres!

Auch bezüglich der Maskenpflicht geht es in den Grundschulen recht entspannt zu, d.h. die Masken müssen nur außerhalb des Klassenzimmers getragen werden. Im Klassenzimmer selbst dürfen sich Lehrer und Schüler wieder freier bewegen als am Ende des letzten Schuljahres.

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